zwischen
The DJ Company 24 GmbH
Richmodstraße 6
50667 Köln
Deutschland
Tel. +49 221 65031636
E-Mail: info@thedjcompany.de
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln
Handelsregisternummer: HRB 123134
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Tette Boekema
Yme Sake Boonstra
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: in Antrag
im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden
- im Folgenden „Kunde“ -
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluß des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Der Kunde bucht über den Anbieter einen Künstler, oder einen Künstler mit Ausrüstung (Gegenständen)oder die Organisation einer Veranstaltung oder Feierlichkeit.
(4) Künstler im Sinne dieser AGB ist der Dienstleister, der allein oder mit mehreren anderen Personen im Bereich Kunst und Unterhaltung tätig ist und sich gegenüber dem Anbieter verpflichtet hat, eine bestimmte künstlerische Leistung zu erbringen, insbesondere, aber nicht nur, als Discjockey, Musiker oder Moderator. Der Künstler nimmt gegen Bezahlung an Vorstellungen, Konzerten oder Aufführungen teil, oder er ist derjenige, der gegen Bezahlung direkte technische oder künstlerische Unterstützung für Veranstaltungen oder Feierlichkeiten leistet.
(5) Vertrag im Sinne dieser AGB ist der vom Kunden gegenüber dem Anbieter erteilte Vertrag, der sich auf die Bereitstellung von Künstlern, die Vermietung oder Leihgabe von Gegenständen oder die Erbringung von zusätzlichen oder anderen Dienstleistungen oder Waren bezieht, wie diese im einzelnen im Vertrag beschrieben sind.
(6) Ausrüstung ist die vom Anbieter für die Ausführung des Vertrags verwendeten Gegenstände bzw. die zum Zweck der Ausführung des Vertrags an den Kunden vermieteten oder anderweitig zur Verfügung gestellten Gegenstände, wie beispielsweise Ton-, Bild- oder Lichtgeräte, Verkabelungen, Verpackungsmaterialien, Dekorationsstücke oder Bühnenteile.
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Dienstleistungen auswählen, wobei hierzu Angaben des Kunden erforderlich sind, insbesondere das Datum der geplanten Veranstaltung, deren Dauer, die voraussichtliche Anzahl der Gäste und die Art der Veranstaltung. Im Anschluß erhält der Kunde an die von ihm angegebene Mailadresse einen Link zu seinem persönlichen Kundenportal, in dem er die von ihm gewünschte, sogenannte DJ-Option auswählen kann. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag für die im Kundenportal angezeigten Waren und Dienstleistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail zu. Dieses E-Mail enthält alle Buchungsdetails, eine Aufschlüsselung der im Preis enthaltenen Leistungen sowie die AGB; der Kunde kann das E-Mail sowie die Anlagen über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Der Vertrag kommt mit dem Zugang dieser Buchungsbestätigung zustande. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Vertragsschluß erfolgt in deutscher Sprache.
(4) Mehrarbeit wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Bedingungen, die die Parteien bei Vertragsschluß vereinbart haben. Unter Mehrarbeit verstehen die Parteien Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertrags, wodurch der Anbieter oder der Künstler mehr oder geänderte Arbeiten ausführen oder höhere Kosten haben.
(5) Bildmaterial des Anbieters (mündlich, telefonisch, per E-Mail zur Verfügung gestellt oder auf der Website angegeben) in Bezug auf alle Angebote und die wichtigsten Merkmale des Vertrags werden so genau wie möglich wiedergegeben oder gemacht. Der Anbieter garantiert nicht, daß alle Angebote und Produkte vollständig mit dem gegebenen Bildmaterial übereinstimmen.
Der Anbieter ist berechtigt, bei und für die Ausführung eines Vertrags Dritte (externe Lieferanten oder Dienstleister) zu beauftragen. Diese wird der Anbieter sorgfältig auswählen. Soweit erforderlich wird der Anbieter für einen Dritten gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere im Falle der Erkrankung des Künstlers oder einer anderen Art, an der Leistungserbringung gehindert zu sein.
(1) Der Kunde muß selbst für die Zustimmung Dritter oder Genehmigungen sorgen, die für die Ausführung des mit dem Anbieter im Vertrag beschriebenen Auftrags erforderlich sind. Der Kunde muß alle (gesetzlichen) Anforderungen und Vorschriften erfüllen.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Handeln und Unterlassen der Besucher einer kraft eines Vertrags mit dem Anbieter ausgeführten Auftrags.
(3) Der Kunde wird den Anbieter über eventuelle Umleitungen, Straßenaufbrüche und/oder -sperrungen informieren, die den direkten Zugang zum Ort des Vertrags behindern können. Verzögerungen oder Nichtauftreten, verursacht dadurch, daß diese Anforderungen nicht oder unzureichend erfüllt werden, berechtigen den Kunden nicht, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz vom Anbieter zu verlangen.
(4) Wenn der Künstler auf dem Weg zum vertraglichen Leistungsort eine Verzögerung hat oder erwartet, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Der Kunde wird zu diesem Zweck eine stets erreichbare Telefonnummer zur Verfügung stellen. Der Künstler ist angehalten, soweit vernünftigerweise möglich, sofort Maßnahmen ergreifen, um so schnell wie möglich am Leistungsort einzutreffen.
(5) Der Kunde garantiert dem Anbieter folgendes:
- Im Falle der Ausführung eines Vertrags im Freien ist eine Bühne vorhanden und diese Bühne ist ordnungsgemäß, abgeschirmt und überdacht, so daß die Witterungsbedingungen vernünftigerweise keinen Schaden an beispielsweise Beteiligten und/oder Gegenständen des Künstlers und/oder des Anbieters verursachen können;
- Wenn die Umstände zum Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags dies erforderlich machen, sorgt der Kunde in Absprache mit dem Anbieter für einen professionellen Ordnungsdienst vor Ort;
- Die Aufrechterhaltung der Ordnung ist während des Aufbaus, der Ausführung und des Abbaus geregelt;
- Am Leistungsort gibt es eine ordnungsgemäße, ausreichende und funktionsfähige Stromversorgung (mindestens 2 freie Gruppen von 220 Volt / 16 Ampere, sofern nicht anders schriftlich vereinbart). Die Stromversorgung darf nicht mehr als 5 Meter vom Ort des Vertrags entfernt und muß sicher und geerdet sein. Jeder Schaden infolge einer ausfallenden und/oder mangelhaften Stromversorgung wird vom Kunden ersetzt;
- Wenn für das Be-/Entladen eine Genehmigung erforderlich ist, wird der Kunde dafür sorgen;
- Wenn die Entfernung zwischen dem Be-/Entladeort und dem Ort des Vertrags mehr als 25 Meter beträgt und/oder wenn die Ladestrecke nicht ordnungsgemäß befestigt ist, wird dies mindestens 14 Tage vor dem Datum der Leistung vom Kunden an den Anbieter mitgeteilt, so daß der Anbieter in der Lage ist, zusätzliche Trägerhilfe sowie andere Vorsichtsmaßnahmen bereitzustellen. Diese zusätzlichen Leistungen werden vom Anbieter dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt;
- Mindestens 14 Tage vor dem Leistungsdatum muß das eventuelle Vorhandensein von drei oder mehr zu überwindenden Treppenstufen von maximal 20 Zentimetern pro Treppenstufe zwischen dem Be-/Entladeort und der Bühne vom Kunden dem Anbieter mitgeteilt werden. Falls drei oder mehr Treppenstufen zwischen dem Be-/Entladeort und der Bühne bzw. dem Leistungsort überwunden werden müssen, kann der Anbieter einen zusätzlichen Trägerzuschlag in Rechnung stellen;
- Für den Künstler ist nach dem Be- und Entladen ein Parkplatz innerhalb eines Radius von 400 Metern für alle vom Künstler und seiner Crew benutzten Transportmittel verfügbar;
- Parkgebühren und eventuelle andere Kosten (wie für die Überfahrt auf einem Boot) trägt der Anbieter und sind Bestandteil des vereinbarten Preises, sofern nicht anders angegeben;
- Wenn am Ort Sand, Wasser, Schaum, Konfetti oder andere (Flüssig-)Stoffe verwendet werden, die für Gegenstände schädlich sein können, ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, daß diese (Flüssig-)Stoffe nicht mit Gegenständen in Berührung kommen können. Dies kann beispielsweise durch das Aufstellen einer Bühne und/oder von Absperrgittern geschehen;
- Es besteht eine ausreichende Versicherung für die möglicherweise aus der Ausführung des Vertrags resultierenden Risiken.
(6) Verzögerungen oder Nichtauftreten, verursacht dadurch, daß der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.
(7) Der Kunde gewährt dem Künstler für die Dauer der Aufführung pro Stunde zwei Getränke auf Kosten des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Der Kunde gewährleistet die Sicherheit des Künstlers während der Ausführung des Vertrags, soweit es die Umstände aus seinem Einflußbereich betrifft.
(9) Wenn der Kunde unzureichende Maßnahmen ergreift, um eine sichere Ausführung eines Vertrags zu gewährleisten, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung.
(10) Wenn der Vertrag auf die künstlerische Leistung eines Discjockeys als Künstler beschränkt ist, muß der Kunde selbst für professionelle Tonausrüstung sorgen. Darunter wird mindestens Folgendes verstanden:
- Eine Tonanlage mit ausreichender Leistung für die erwartete Gästezahl;
- Zwei CD-Player, Typ Pioneer CDJ-1000 MK3. Andere Marken nur nach Absprache;
- Ein DJ-Mischpult, Typ Pioneer DJM 800. Andere Marken nur nach Absprache;
- Ein Mikrofon, Typ Shure SM58. Andere Marken nur nach Absprache;
- Die Ausrüstung muß funktionsfähig und bereits angeschlossen sein.
- ggf. weitere Anforderungen, sofern zwischen den Parteien vereinbart.
(1) Der Anbieter steht nicht ein für etwaige Lärmbelästigungen oder die Überschreitung der maximalen Dezibel-Anzahl an Lautstärke.
(2) Bei einer ersten Verwarnung bezüglich Belästigung von Anwohnern oder der Polizei muß der Kunde sofort den Künstler und/oder den Anbieter informieren, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei Verwarnungen von Anwohnern oder der Polizei wegen Belästigung vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreift oder die ordnungsgemäße Leistung infolge solcher Maßnahmen nicht mehr möglich ist.
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern der Kunde angibt, als Unternehmer zu handeln, werden die Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt, wobei bei der Angabe der Preise darauf hingewiesen wird, daß diese die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.
(2) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung vornehmen. Der Anbieter behält sich vor, weitere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.
(3) Die Zahlung des vereinbarten Preises ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(5) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen die Aufrechnung erklären, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
(6) Zahlungen sind ausschließlich an den Anbieter zu leisten; Zahlungen des Kunden an den Künstler haben keine schuldbefreiende Wirkung.
(7) Der Anbieter erhebt mit Vertragsschluß eine Anzahlung von 50% des Buchungspreises, der innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß zur Zahlung fällig ist, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben. Der Restbetrag ist nach Veranstaltungsende mit Zugang der Schlußrechnung zur Zahlung fällig.
(1) Der Vertrag kann vorsehen, daß der Anbieter dem Kunden einen Künstler mit Ausrüstung gegen Entgelt überläßt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Kunden vor der Leistung eine Sicherheit geltend zu machen. Die Höhe der Sicherheit vereinbaren die Parteien gesondert.
(3) Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, wird der Anbieter die Ausrüstung zum Leistungsort liefern und nach Ablauf der Nutzungszeit beim Kunden abholen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung sofort nach Erhalt auf Mängel und/oder Beschädigungen zu prüfen. Eventuelle Mängel oder Beschädigungen sind vom Kunden unverzüglich zu rügen, andernfalls gilt die Ausrüstung als mängelfrei vom Kunden empfangen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung in gutem Zustand zu halten und haftet für alle während der Nutzung entstandenen Schäden sowie für Verlust oder Diebstahl. Schäden, Verlust und/oder Diebstahl müssen sofort nach Entstehung bzw. Feststellung dem Anbieter unter Angabe aller Einzelheiten gemeldet werden.
(6) Reparaturen von Schäden oder Mängeln bzw. der Austausch von Teilen der Ausrüstung, die von der Instandhaltungspflicht des Anbieters umfaßt sind, dürfen nur vom Anbieter oder - nach dessen Zustimmung - auf Anweisung vom Anbieter durchgeführt werden. Bei Austausch defekter Teile wird der Kunde diese Teile aufbewahren und bei Rückgabe der Ausrüstung an den Anbieter übergeben. Wenn der Kunde diese Teile nicht aufbewahrt oder wenn sich herausstellt, daß die Teile nicht defekt sind, gehen die Kosten für den Austausch der Teile zu Lasten des Kunden.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, für eine sichere Lagerung bzw. Aufbewahrung der Ausrüstung während der Nutzung zu sorgen. Der Kunde wird den Anbieter oder seinem Bevollmächtigten jederzeit Zugang zum Standort gewähren, an dem sich die Ausrüstung befindet, um die Sicherheit und Lagerung der Ausrüstung zu überprüfen. Maßnahmen, die nach Ansicht des Anbieters erforderlich sind, um eine sichere Lagerung oder gute Sicherheit zu gewährleisten, gehen zu Lasten des Kunden.
(8) Der Kunde muß die Ausrüstung während der Laufzeit des Vertrags gegen die üblichen Risiken wie Schäden, Verlust und Untergang versichern. Wenn die Ausrüstung verlorengeht oder irreparablen Schaden erleidet, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts dieser Ausrüstung, zuzüglich der Kosten für die Anmietung von Ersatzgegenständen sowie entgangene Mieteinnahmen.
(9) Nach Ablauf der Mietzeit muß der Kunde die Ausrüstung in der ursprünglichen Verpackung und in dem Zustand, in dem er sich bei Empfang befand, dem Anbieter zur Abholung zur Verfügung stellen.
(10) Verzögerungen, die während des Ladens, des Transports oder des Entladens der Ausrüstung entstehen und die auf Umstände zurückzuführen sind, die in der Sphäre und Verantwortung des Kunden liegen, sowie die Zeit, die für Reparaturen aufgewendet wird, die aufgrund eines mindestens fahrlässigen Verhaltens des Kunden erforderlich werden, gelten als Teil der Mietzeit.
(11) Die Ausrüstung bleibt im Eigentum des Anbieters. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Ausrüstung unterzuvermieten, Dritten zur Nutzung zu überlassen, Dritten Rechte an der Ausrüstung einzuräumen, Teile auszutauschen oder sonstige Änderungen an der Ausrüstung vorzunehmen, es sei denn, der Anbieter hat dem zuvor zugestimmt. Der Kunde muß verhindern, daß bei Dritten die Erwartung oder der Eindruck entsteht, der Kunde sei zur weiteren Verfügung über die Ausrüstung berechtigt.
(12) Im Falle einer Beschlagnahme oder Sicherstellung der Ausrüstung - einschließlich steuerlicher Pfändung - oder wenn der begründete Verdacht besteht, daß dies geschehen könnte, muß der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter melden und den Pfändungsbeamten darüber informieren, daß die Ausrüstung im Eigentum des Anbieters steht.
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei nur, wenn der Anbieter diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erklärt.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Der Kunde haftet dem Anbieter für alle Schäden an oder Diebstahl von Gegenständen, die während des Zeitraums zwischen dem Moment der Ankunft und dem Moment der Abreise entstehen, soweit diese Schäden nicht durch Abnutzung, Herstellungsfehler, den Anbieter oder den Künstler verursacht wurden oder von diesen zu vertreten sind.
(1) Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis 14 Tage vor dem Ausführungsdatum kostenlos durch Erklärung gegenüber dem Anbieter zurückzutreten, sofern die Parteien in dem Vertrag nicht anderes vereinbart haben. Das gilt entsprechend für eine Verlegung des Veranstaltungstermins durch den Kunden. Soweit eine Verschiebung oder ein Rücktritt durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als mindestens 14 Tage vorher erfolgt, hat der Anbieter Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn es belegbare Anzeichen dafür gibt, daß die Veranstaltung einen erheblich abweichenden Charakter hat, als dies nach den vom Kunden bereitgestellten Daten und/oder Informationen oder aufgrund der Eigenschaft des Kunden und/oder seiner Gäste erwartet werden konnte, und der Anbieter bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Soweit der Anbieter aus diesem Grund den Rücktritt erklärt, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Kunden.
(1) Verbraucher haben bei Abschluß eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
The DJ Company 24 GmbH
Richmodstraße 650667
Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 65031636
E-Mail: info@thedjcompany.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite thedjcompany.de/widerrufsrecht elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, daß Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, daß die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An:
The DJ Company 24 GmbH
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— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
§ 10 Schlußbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.